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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 03/2009

Öffentlicher Eisenbahnbetriebsleiter versus Sicherheitsmanager

März 2009 | Andy Niekamp

Die (öffentlichen) Eisenbahnbetriebsleiter bekommen Konkurrenz! Bis zur Änderung des AEG musste die Fachkunde durch die öffentlich-rechtliche Bestätigung eines Eisenbahnbetriebsleiters nachgewiesen werden. Die entsprechende Vorschrift des § 3 EBZugV wurde im Jahr 2007 geändert. Nun kann ein Eisenbahnunternehmer beim Nachweis der Fachkunde wählen zwischen einem Eisenbahnbetriebsleiter und einem Sicherheitsmanager, obwohl es erhebliche Unterscheide in der Qualifikation gibt, da ein Eisenbahnbetriebsleiter nach der Eisenbahnbetriebs-Prüfungsverordnung (EBPV) geprüft und von der Eisenbahnaufsichtsbehörde bestätigt werden muss. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist es denkbar, den Eisenbahnbetriebsleiter durch den Sicherheitsmanager zu ersetzen. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Vorschriften, die gewährleisten, dass der Sicherheitsmanager auch fachlich dazu in der Lage ist.