
RailBusiness | Ausgabe 22/2018
Bahn scheitert mit Entgeltrückforderung
Recht Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Entgeltrückforderungsklage der Schienenverkehrsgesellschaft Stuttgart (SVG) gegen das Infrastruktur unternehmen DB Netz mit Urteil vom 09.05.2018 abgewiesen. Gleichzeitig gab das Landgericht einer Widerklage der DB Netz gegen SVG auf Zahlung von einbehaltenen Entgelten statt. Die von der Kanzlei BSU Legal vertretene SVG war der Auffassung, dass die von ihr in den Jahren 2014 bis 2016 gezahlten Entgelte überhöht waren. DB Netz hatte von der SVG wegen angeblicher Schlechtleistungen einbehaltene Entgelte gefordert....