
RailBusiness | Ausgabe 22/2018
Dies ist kein (reiner) Gefahrgutzug
Gemäß den SNB 2018 sind den Marktsegmenten „Gefahrgutganzzug“ und „Gefahrgutgüternahverkehr“ alle Züge zuzuordnen, die ausschließlich gefährliche Güter transportieren. Es ergibt sich aus dieser Definition, dass das Anhängen eines Leerwagens an einen Gefahrgutganzzug/Gefahrgutgüternahverkehr nicht zu einer Änderung des Segmentes führt, denn der Zug transportiert weiterhin (auch mit einem Leerwagen) ausschließlich gefährliche Güter. Aus der Definition folgt jedoch auch, dass das Anhängen eines oder mehrerer Wagen mit einem anderen (nicht gefährlichen) Gut dazu führt, dass der Zug den Segmenten „Standard“ bzw....