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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 04/2007

Inbetriebnahmegenehmigung der NBS Nürnberg - Ingolstadt nach der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung

April 2007 | Kemal Köprülü, Marco Rübsam, Peter Schollmeier

Die Neubaustrecke (NBS) Nürnberg – Ingolstadt ist nach Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates [1] als Hochgeschwindigkeitsstrecke Bestandteil des transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN). Aufgrund europäischer Regelungen im Eisenbahnwesen und dem hieraus resultierenden Erfordernis einer Inbetriebnahmegenehmigung nach der Eisenbahn- Interoperabilitätsverordnung (EIV) [2] ergeben sich vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben für die zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).