EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2006
Auftrags- und Nachtragskalkulation, einheitlich (ANKE)
Zum 1. Juli 2005 führte der Produktbereich Bauliche Anlagen das Prinzip der einheitlichen Auftrags- und Nachtragskalkulation in die Bauverträge der DB AG ein. Die einheitliche Auftrags- und Nachtragskalkulation wird mit den Bauverträgen für alle Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragsvolumen ab 1,0 Mio. Euro aufwärts verbindlich vereinbart.