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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 03/2005

Das Sicherheitskonzeptes im Zulassungsprozess der Magnetschwebebahn

März 2005 | Klaus Meine, Michael Rebentisch

Auch wenn Magnetschwebebahnen spurgeführte verkehrsmittel sind, weichen sie von den bisherigen deutlich ab. Daher hat der Gesetzgeber für Magnetschwebebahnen eigene Gesetzte und Verordnungen erlassen. Betreiber und Hersteller von Magnetschwebebahnen haben bestimmte Sicherheitsmaßnahmen und Untersuchungen im Rahmen unterschiedlicher Verwaltungsverfahren gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt als zuständiger Aufsichts- und Genehmigungsbehörde nachzuweisen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang der Begriff „Sicherheit“.