RailBusiness | Ausgabe 10/2021
BGH sieht keinen Haftungsausschluss für infrastrukturbedingte Verspätungen
Recht Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in Trassennutzungsverträgen zwischen dem Infrastrukturbetreiber DB Netz und der Netinera-Tochter Odeg keine Hinweise für einen stillschweigenden Ausschluss von Schadenersatz im Fall unpünktlicher Trassenbereitstellung (Az. XII ZR 29/20). Einen solchen Ausschluss hatte dagegen die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Frankfurt, aus den Verträgen zwischen dem Eisenbahnverkehrs- und dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen herausgelesen (Az. 16 U 157/18). Nach dem BGH-Urteil, dessen Begründung noch nicht vorliegt, muss sich das OLG erneut mit dem Fall befassen....