RailBusiness | Ausgabe 10/2021
Urteilsgründe zur Stilllegung der Wasserburger Altstadtbahn
Recht Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigt in seinem Urteil (vom 05.11.2020 – Az.: 3 C 15.19) zur sogenannten Wasserburger Altstadtbahn zunächst die „Konstruktion“ der Betriebspflicht für eine Strecke oder Serviceeinrichtung: Sie beginne mit der Erteilung der Unternehmensgenehmigung nach § 6 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und ende mit der Stilllegungsgenehmigung gemäß § 11 AEG. Ihre Exis-tenz werde in dieser Norm mittlerweile auch explizit angeordnet. Das BVerwG betont weiter, die Betriebspflicht bestehe unabhängig von der tatsächlichen Betriebsaufnahme....