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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 12/2016

Gefährdungsmanagement für Schienenfahrzeuge

Dezember 2016 | Julian Franzen

Seit dem 1. Juli 2012 ist die Verordnung „Common Safety Methods for Risk Assessment”, in Deutschland kurz CSM-VO genannt, verpflichtend bei der Abwicklung von vielfältigen Eisenbahnprojekten anzuwenden. Dieser Beitrag nimmt eine Einordnung des CSM-VO vor und stellt anschließend die Verfahrensschritte des Risikomanagementverfahrens dar.