EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 01/2017
Stand und Ausblick zur EU- Umgebungslärmrichtlinie
Die Europäische Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung auch für den Schienenverkehr zu ermitteln und lärmmindernde Maßnahmen zu realisieren. Mit der 2002 verabschiedeten EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union erstmals ein Konzept verabschiedet, das die umfassende Ermittlung der Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm und die Verminderung von schädlichen Lärmauswirkungen beinhaltet. Dabei stehen die großen Verkehrsinfrastruktureinrichtungen (Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen) sowie die Ballungsräume im Fokus. Dazu soll die Belastung in Lärmkarten erfasst und dann durch konkrete Maßnahmen reduziert werden."