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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 01-02/2017

Ist die AVV Baulärm noch zeitgemäß?

Februar 2017 | Udo Lenz

Der Neu- und Umbau, sowie die Instandhaltung von Gleisanlagen verursachen i. d. R. Schallemissionen, die in der Nachbarschaft einer Bautätigkeit zu entsprechenden Immissionen führen. Während in der Vergangenheit die Schallimmissionen von Baustellen meist von den Anliegern hingenommen wurden, werden diese zunehmend im Genehmigungsverfahren thematisiert. Insbesondere, wenn Bürger eine Planung verhindern wollen, lässt sich mit dem Thema Baulärm eine gute Argumentation gegen eine Planung aufbauen. Hier hilft den Bürgern, die bereits seit 1970 gültige Allgemeine Verwaltungsverordnung zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) [1], in der entsprechende Immissionsrichtwerte festgelegt sind. Eine Vielzahl von Untersuchungen zeigt, dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm regelmäßig nicht möglich ist.