EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe Railtraining/2017
Bewertung psychischer Belastung von Arbeitsplätzen
Die Anforderung der Berücksichtigung von psychischen Anforderungen,
die Arbeit an den Menschen stellt, im Rahmen
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist nicht neu. Sie erhielt
durch die Gesetzesnovelle 2013 lediglich eine explizite Betonung.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschreibt im §5 die
Notwenigkeit der Erfassung psychischer Belastungen in der
Arbeit als festen Bestandteil von Gefährdungsanalysen und
damit als eine Aufgabe unternehmerischen Handelns im Rahmen
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Umsetzung
im Betrieb ist jedoch oft mit Vorurteilen belegt, mit Angst behaftet
oder wird in ihrer Bedeutsamkeit unterschätzt. Der folgende
Beitrag zeigt die Relevanz der Bewertung psychischer
Belastung an Arbeitsplätzen und gibt eine erste Orientierung
zur Umsetzung.