RailBusiness | Ausgabe 16/2021
Der Kommentar
Wer die Musik bestellt, der muss sie zwar bezahlen, er bestimmt aber auch, was sie spielt. Gleiches muss auch für die Bereitstellung von Bundesmitteln für den Ausbau von NE-Infrastruktur gelten, für die der Bund nicht die Verantwortung trägt. Es ist also nicht zu beanstanden, wenn er im Gegenzug vorschreibt, welche Ausbaustandards erfüllt sein müssen. Ebenso richtig ist, dass die Länder und Gebietskörperschaften, in deren Eigentum die Nebenstrecken stehen, wegen der oft geringen Auslastung Probleme haben, die finanziellen Folge- kosten eines Upgrade zu schultern....