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RailBusiness | Ausgabe 29/2018

Kopfbahnhof muss nicht erhalten werden

Juli 2018 | Redaktion

Infrastruktur Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs im Zuge des Projekts Stuttgart 21 nicht für Dritte nutzbar bleiben. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 05.07.2018 eine Klage des privaten Bahnunternehmens Stuttgarter Netz AG (SNAG) im Streit um eine künftige Nutzung der alten oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof Stuttgart abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Deutsche Bahn (DB) nicht verpflichtet sei, Dritten die alten Gleisanlagen nach der Eröffnung des unterirdischen Bahnhofs des Projekts Stuttgart 21 zum Weiterbetrieb anzubieten (Az.:...

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