EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 12/2021
Schneefall: Netz muss nach 24 Stunden befahrbar sein
bahn-nachrichten Bundenetzagentur | Die Eisenbahn-Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat dem Schienenwegebetreiber DB Netz auferlegt, innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis Behinderungen durch Schneefall oder Vereisung im Netz zu beseitigen. Bei Versäumnissen drohen Zwangsgelder. Anlass war die Beschwerde einer Wettbewerbsbahn über die tagelange Blockade der Gleisanlagen durch Schnee und Eis im Februar dieses Jahres. Erfahrungsgemäß wird DB Netz gegen den Beschluss klagen, sodass nicht kurzfristig mit Veränderungen zu rechnen ist....