RBS
RailBusiness | Ausgabe 25/2022

Offene Fragen bei nationaler Umsetzung der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung

Juni 2022 | Redaktion

Recht Bei der Umsetzung der 2021 auf EU-Ebene beschlossenen neuen Fahrgastrechteverordnung in nationales Recht sind noch Fragen offen. Das berichteten Rainer Neumann und Bernd Rössner vom Tarifverband TBNE. Zum 07.06.2023 sollen die neuen Regelungen Wirkung entfalten. Offen ist dabei etwa, wie der Bund damit umgeht, dass Ausnahmen für „Regionalverkehr“ und „Stadt- und Vorortverkehre“ unterschieden werden sollen. Das sei in der Praxis kaum trennbar, so Neumann. Dass Fahrgastrechteausnahmen künftig nur noch für Bahnen mit „ausschließlich“ (nicht mehr „hauptsächlich“) touristischen oder historischen Zwecken gelten sollen, könnte pragmatische Lösungen wie die tarifliche Nutzung von Museumsbahnen einzelner Fahrgäste beenden....