
RailBusiness | Ausgabe 35/2022
Der Kommentar
Die Bundesregierung hat im Eiltempo die Energiesicherungstransportverordnung beschlossen. Bei Praktikern verursacht das Regelwerk Kopfschmerzen und Kopfschütteln. Kopfschütteln deswegen, weil der Verordnungsgeber der Einfachheit halber Schadenersatz ausschließt, wo Schäden eintreten werden. Normalerweise ist Eigentum ja grundgesetzlich geschützt. Wenn der Staat ausnahmsweise eingreift, wird der Betroffene entschädigt. Dass die Sicherung der Energieversorgung der Sicherung des Nachschubs für eine Produktionsanlage vorgeht, ist zwar im Grundsatz nicht zu bezweifeln....