RBS
RailBusiness | Ausgabe 37/2023

Wagenhalter-Haftung gibt es schon

September 2023 | Redaktion

GBT In berichteten wir über Aussagen von Peter Flüglistaler, Direktor des Schweizer Bundesamtes für Verkehr (BAV), dass SBB Cargo für den Unfall im Gotthard-Basistunnel (GBT) hafte und nicht der/die Wagenhalter. Flüglistaler plädierte deshalb für eine Verschärfung des Eisenbahn-Haftpflichtrechts hin zu einer verstärkten Haftung des Wagenhalters. Der Schweizer Verlader- und Logis-tikverband VAP, dessen rund 300 Mitglieder Anschlussgleise, Terminals und Umschlagseinrichtungen betreiben und über 45000 Güterwagen verfügen, wies uns nach dieser Veröffentlichung darauf hin, dass Wagenhalter laut dem Übereinkommen über den Internationalen Eisenbahnverkehr (Cotif) bei Verschulden haften....