ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 11/2017
Geringerer Kostenansatz
Trassenpreise | Die Ausgangskosten, die bei der Anreizregulierung von 2019 bis 2023 angesetzt werden, liegen laut Wolfram Krick, Vertreter der Beschlusskammer 10 bei der Bundesnetzagentur, bei 5,307 Mrd. EUR. Diesen Betrag darf die Deutsche Bahn (DB) als Basis für die Trassenpreisbildung nutzen. Die DB hatte mit 6,086 Mrd. EUR insgesamt 779 Mio. EUR mehr angesetzt. Den Rotstift angesetzt hat die Behörde vor allem bei den geltend gemachten Kapitalkosten (-305 Mio. EUR) und bei der Fortschreibung der Kosten (-410 Mio. EUR). Bei den Kapitalkosten rechnet die Regulierungsbehörde mit 5,9%, während die DB 7,7% ansetzte. Das nun festgesetzte Ausgangsniveau der Gesamtkosten (AGK) wird bis 2023 jährlich angepasst. Faktoren sind dabei die durchschnittliche Erzeugerpreisentwicklung laut Statistischem Bundesamt und die durchschnittlichen Produktivitätssteigerung, die gegengerechnet werden.