EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2024
Schienenlärmschutz: Gesetz beschlossen
Bundestag | Der Bundestag hat am 27. Juni das „Gesetz zum Schienenlärmschutz“ beschlossen. Die Unionsfraktion und die AfD-Fraktion stimmten gegen die Vorlage. Im Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) wird das durch die europäische Vorgabe zur Reduzierung des Schienenlärms durch Güterwagen (TSI NOI) vorgegebene Konzept der „leiseren Strecken“ um ordnungsrechtliche Regelungen ergänzt. Aufgrund des Anwendungsvorrangs von EU-Recht entfaltet das Schienenlärmschutzgesetz von 2017 mit Wirksamwerden der TSI NOI keine Geltung mehr....