RailBusiness | Ausgabe 39/2024
BNetzA verpflichtet InfraGo zu genügend Stellwerkspersonal bis Dezember 2025
Infrastruktur Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will bei der DB InfraGo „eine durchgängige Einhaltung der im Infrastrukturregister der DB InfraGo AG veröffentlichten Streckenöffnungszeiten in den einzelnen Regionen“ sicherstellen. Das teilt die Behörde mit. Dafür hat sie am 16.09.2024 einen Beschluss (BK10-23-0255_Z) erlassen, der die InfraGo verpflichtet, ausreichend einsatzbereites Stellwerkspersonal in den sieben Regionen vorzuhalten. Ziel ist, bis Fahrplanwechsel im Dezember 2025 eine „100-prozentige Deckung des leistungswirksamen Personalbedarfs“ zu erreichen...