ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 12/2019
Bundesnetzagentur setzt Grenzen
Schienennutzungsbedingungen | Die Bundesnetzagentur hat Mitte November mehrere von der DB Netz AG beabsichtigte Änderungen ihrer Schienennetz-Nutzungsbedingungen für das Fahrplanjahr 2020/2021 (SNB 2021) abgelehnt. Die DB Netz AG plante unter anderem, die Zugangsberechtigten zu verpflichten, ihre internen organisatorischen Vorkehrungen zur Einhaltung des Schienenlärmschutzgesetzes offenzulegen. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur hätte sich die DB Netz AG hiermit unzulässig hoheitliche Befugnisse angemaßt....