
RailBusiness | Ausgabe 36/2025
InfraGo-Gewinnanspruch-Verfahren eingestellt
BNetzA Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das nach dem EuGH-Urteil C-538/23 eröffnete Verfahren (BK10-25-0172_E) zur Zulässigkeit einer Eigenkapitalrendite des Infrastrukturbetreibers bei den Trassenpreisen Ende Juli eingestellt. Wie sich schon abzeichnete (Rail Business 26/25), sieht die BNetzA keine Widersprüchlichkeit der deutschen Regelung und des Urteils. Eindeutig unzulässig seien Gewinne im Sinne von Übergewinnen aus Doppelberücksichtigung staatlicher Zuschüsse und nutzerfinanzierter Aufschläge....