GB
Güterbahnen | Ausgabe 01/2011

Sicherheitsbescheinigungen für Güterwagen: Wie geht es weiter?

Januar 2011 | Götz Walther

Die europäische Übergangslösung zur Darstellung der Instandhaltungsverantwortung für fremde Güterwaggons. Die Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Richtlinie 2004/49/EG) fordert von den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Einrichtung eines Sicherheitsmanagementsystems (SMS), welches eine Voraussetzung für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung ist, ohne die ein Eisenbahnverkehrs - unternehmen nicht am Eisenbahnbetrieb teilnehmen kann. Das Fehlen der Definition der Halterverantwortung für Eisenbahnfahrzeuge in der Urfassung der Richtlinie 2004/49/EG erschwert(e) den EVU im Rahmen ihres SMS die Darstellung der Verantwortung für die Instandhaltung von fremden Fahrzeugen. Dies ist einer der Gründe, weshalb unter anderem in Deutschland seit 2007 nur eine sehr geringe Zahl von Sicherheitsbescheinigung erteilt wurde.

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