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SIGNAL+DRAHT | Ausgabe 01-02/2002

Die Aufgaben der Benannten Stelle in der Leit- und Sicherungstechnik

Februar 2002 | Hubert Müller

Der Grundgedanke, in der Europäischen Gemeinschaft eine Marktöffnung und Wettbewerbsgleichheit zu erreichen, ist mit dem Inkrafttreten der Richtlinie 96/48/EG auch für die Eisenbahnen zur Realität geworden. Für die Einhaltung der Richtlinien und Spezifikationen hat die Europäische Kommission den Mitgliedsstaaten die Gründung von unabhängigen Stellen vorgegeben, deren Zuständigkeit für den Geltungsbereich der Richtlinie im gesamten EU-Raum gilt. Als solche wurde in Deutschland das Eisenbahn-Cert (EBC) als „Benannte Stelle“ für die Teilsysteme Infrastruktur, Fahrzeuge, Energie sowie Leit- und Sicherungstechnik eingerichtet.