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EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 04/2002

Einführung der CE-Kennzeichnungspflicht für Geokunststoffe

April 2002 | Klaus Lieberenz, Marian Hierhammer, Matthias Mägel

Geokunststoffe dürfen ab dem 1. Oktober 2002 nur noch mit CE-Kennzeichnung innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden. Die Maßnahme dient der Qualitätssicherung des Baustoffes. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur die Produkte, für die harmonisierte EN-Normen (Kennzeichnungsnormen) bzw. Europäische Zulassungen vorliegen bzw. vorgesehen sind.