EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 04/2002
Einführung der CE-Kennzeichnungspflicht für Geokunststoffe
Geokunststoffe dürfen ab dem 1. Oktober 2002 nur noch mit CE-Kennzeichnung innerhalb der EU in den Verkehr gebracht werden. Die Maßnahme dient der Qualitätssicherung des Baustoffes. Die Kennzeichnungspflicht betrifft nur die Produkte, für die harmonisierte EN-Normen (Kennzeichnungsnormen) bzw. Europäische Zulassungen vorliegen bzw. vorgesehen sind.