EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 06/2011
Risikobewertung nach „CSM“ – Herausforderung für den Sektor Schiene?
Die gemeinsame europäische Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken ist als Europäische Verordnung seit dem 19.07.2010 unmittelbar anzuwenden. Sie gilt zunächst für Eisenbahnfahrzeuge und genehmigungsrelevante Maßnahmen im Bereich der Eisenbahninfrastruktur.Das Verfahren nach dieser Verordnung gliedert sich im Wesentlichen in die Prozessschritte: Systemdefinition, Risikoanalyse einschließlich Gefährdungsermittlung und Risikoevaluierung. Das Ergebnis ist einer unabhängigen Bewertung zu unterziehen.Das Eisenbahn-Bundesamt koordiniert mit Vertretern des Eisenbahnsektors in Deutschland die Einführung dieser Sicherheitsmethode.Es wird nun darauf ankommen, im Rahmen der praktischen Anwendung Erkenntnisse zu gewinnen und in die laufende Überarbeitung der Verordnung einzubringen.