EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2014
Spezial-Kunststoffe für den Brandschutz gemäß DIN EN 45545-2
Bis 2016 müssen sich Zug-Hersteller an die neue Bahnnorm DIN EN 45545-2 anpassen. Vor allem das Brandverhalten der Materialien steht dabei im Fokus. Schienenfahrzeuge, insbesondere solche zur Personenbeförderung, müssen zum Schutz der Passagiere und der Umgebung höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Dies gilt nicht nur für die mechanische Konstruktion, sondern vor allem auch für den Fall eines Feuers im oder am Zug, da sich hier – je nach Situation – die Rettung der Fahrgäste und das Löschen schwierig gestalten können. Auslöser der Brände sind häufig Defekte in den komplexen elektronischen Anlagen sowie vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung – ein Problem, das sich in den öffentlich zugänglichen Waggons nicht vermeiden lässt. Um dennoch das Risiko für Menschen und Anlagen möglichst gering zu halten, müssen im Schienenfahrzeugbau andere Materialien verwendet werden als beispielsweise im Hausbau. Die entsprechenden Brandschutzbestimmungen hatte bislang jedes Land in eigene, nationale Verordnungen gefasst, wie die NF F 16-101 in Frankreich oder die deutsche DIN 5510, was für die Hersteller der oft international verkehrenden Züge die ohnehin komplizierte Auswahl geeigneter Werkstoffe noch erschwerte.