EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2014
Neues System zur Selbstrettung bietet geprüften Funktionserhalt
Durch die Kooperation führender Hersteller werden Selbstrettungssysteme für Tunnel endlich so sicher, wie die Gesetzgebung es vorschreibt. Bahntunnel, die länger als 500 m sind, müssen nach den Technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI), die ein sicheres, technisch kompatibles Bahnsystem innerhalb Europas gewährleisten sollen, mit einem Handlauf ausgestattet werden, der eine sichere Führung zu den Notausgängen ermöglicht. Die Fußwege müssen dabei ausreichend beleuchtet sein – außerdem werden hier in der Regel Alarmierungseinheiten montiert (Abb. 1). Wer die geltenden Vorschriften genau durchliest, der kommt an dem Begriff „Wechselwirkungen“ nicht vorbei. Der Funktionserhalt von mindestens 90 Minuten muss für das gesamte installierte System gelten – und der muss nicht automatisch gegeben sein, wenn die einzelnen Komponenten diese Anforderungen erfüllen.