EIK
EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2021

Umsetzung der EIGV bei der DB Netz AG

Januar 2021 | Frank Lau

Mit Wirkung vom 26. Juli 2018 ist die Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – EIGV) [1] veröffentlicht. Die Verordnung wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.