EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2021
Umsetzung der EIGV bei der DB Netz AG
Mit Wirkung vom 26. Juli 2018 ist die Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen
für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
– EIGV) [1] veröffentlicht. Die Verordnung wurde vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, im Einvernehmen mit dem
Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
und mit Zustimmung des Bundesrates erlassen.