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EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2012

Die Umsetzung der TEIV und der modifizierten Bauaufsicht aus der Sicht von IBV

Januar 2012 | Frank Lau, Rainer Paes

Mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien zur Interoperabilität des Eisenbahnverkehrs in Deutschland durch Inkraftsetzung der Transeuropäischen-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (TEIV) im Juli 2007 und der daraus folgenden Erfordernis der Harmonisierung mit den Verwaltungsvorschriften zur nationalen Bauaufsicht entstand ein neues Regelwerk der Sicherheitsbehörde. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus einem Pilotversuch zur „Neuen Bauaufsicht“ im Bereich der Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Außenstellen Essen und Köln seit November 2006 wurde dort zunächst in der VV BAU-STE, ab Januar 2009 auch in der VV IST und ab September 2009 bundesweit mit der sogenannten „Modifizierten Bauaufsicht“ (VV BAU + VV BAU-STE in den Versionen 4.5) die Funktion des Inbetriebnahmeverantwortlichen (IBV) eingeführt (Abb. 1).

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