EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium | Ausgabe 01/2012
Leitfaden zur Halter- und Instandhalter- Zertifizierung
Mit der Richtlinie 2008/110/EG zur Änderung der „Sicherheits“-Richtlinie 2004/ 49 EG wurden Anforderungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) oder Halter/Instandhalter von Schienenfahrzeugen gestellt, die in einem integriertem Managementsystem zwingend umzusetzen sind. Sie müssen zukünftig durch ein Zertifizierungsverfahren nachweisen, dass sie ein eigenständiges Instandhaltungsmanagementsystem (IMS) eingeführt haben oder ein anforderungsgerechtes IMS in das Sicherheitsmanagementsystem (SMS) integriert wurde. Dabei ist die Erstellung, Weiterentwicklung und die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen mit einem Flotteninstandhaltungsmanagement zu steuern und zu kontrollieren.