EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 08/2011
Zertifizierung für Halter und Instandhalter von Schienenfahrzeugen
Die Umsetzung der Sicherheitsrichtlinien bezweckt eine Angleichung der Zertifizierungsanforderungen im gesamten EU-Raum. Darin wird gefordert, dass alle EVU, EIU oder ECM ein Zertifizierungsverfahren nachweisen, dass sie ein eigenständiges Instandhaltungsmanagementsystem in einem Sicherheitsmanagement integriert haben und mit einem Flotteninstandhaltungsmanagement die Durchführung der Instandhaltungsmaßnahmen steuern und kontrollieren können. Aus den genannten EN- und DIN-Normen können die Prozesse abgeleitet und die Anforderungen dokumentiert werden. ECM- und Fahrzeughalter müssen dabei die Halterfunktion als auch die Instandhaltungsfunktion abdecken. Für die Instandhalterzertifizierung ist „nur“ die Umsetzung der Regelwerke für den Instandhalter darzulegen und entsprechend zu dokumentieren, aber mit den gleichen Nachweisen eines ECM.