RailBusiness | Ausgabe 12/2021
EP-Ausschuss nimmt Fahrgastrechte an
Personenverkehr Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Recast der Verordnung (EG) 1371/2007 zu den Rechten und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr zugestimmt. Danach erhalten Reisende nach 100 Minuten Verspätung Anspruch auf eine Weiterbeförderung mit anderen Verkehrsanbietern. Die Mindestentschädigung im Fall von Verspätungen ändert sich nicht. Die Eisenbahnen müssen 25% des Ticketpreises erstatten, wenn sich die Ankunft zwischen 60 und 119 Minuten verzögert, und 50% bei darüber hinausgehenden Verspätungen....