ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 09/2021
Reduzierung um 98% rückwirkend
Trassenpreise | Deutschland darf die Trassenkosten für den Schienengüterverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr senken. Diese Beihilferegelungen hat die EU-Kommission Ende Juli genehmigt. Damit sollen die Unternehmen in der Coronakrise unterstützt werden. Für die Senkung der Trassenkosten im Fernverkehr werden geschätzt 2,1 Mrd. EUR für den Zeitraum 01.03.2020 bis 31.05.2022 eingesetzt, um die Trassenkosten um 98% zu senken. Für den Güterverkehr werden 410 Mio. EUR bei einer Senkung um 98% angesetzt, hier ist der Zeitraum 01.03.2020...