RailBusiness | Ausgabe 42/2021
EU-Kommission startet Überarbeitung der Beihilferichtlinien für Eisenbahnen
Ordnungsrahmen Die EU-Kommission will die Beihilferichtlinien der Europäischen Union für Eisenbahnunternehmen bis Ende 2023 aktualisieren. Die geltende Regelung aus dem Jahr 2008 passe nicht mehr zur Wirklichkeit des Eisenbahnmarktes, begründet die Kommission den Vorstoß, der für die Öffentlichkeit einsehbar ist. Hauptanliegen der EU-Kommission bei der Überarbeitung sind die Ausdehnung des Geltungsbereichs der ursprünglich nur für die Eisenbahn geltenden Regeln auf weitere nachhaltige Verkehrsträger die Erleichterung des Zugangs neuer Marktteilnehmer zu Schienenfahrzeugen und Binnenschiffen die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen auch im Schienengüterverkehr sowie – soweit erforderlich – im Personenverkehr die Anpassung der allgemeinen Regelungen für Sanierung und Umstrukturierung von in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmen an die Besonderheiten des Eisenbahnmarkts sowie die Präzisierung der Regelungen für die Transparenz von Finanzströmen innerhalb integrierter Eisenbahnen Die Aktualisierung der Beihilferegelungen könnte dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral wirtschaftet, wie dies im Green Deal von 2020 vorgesehen ist....