RailBusiness | Ausgabe 17/2022
Alte KV-Richtlinie verlängert
Förderung Die Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs kann bis 30.09.2022 nach der zuletzt gültigen Richtlinie erfolgen. Einer entsprechenden Verlängerung der Richtlinie vom 04.01.2017 stimmte die EU-Kommission am 06.04.2022 zu, teilt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit. Damit können nun wieder Förderanträge beim Eisenbahn-Bundesamt bzw. der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eingereicht werden. Die Richtlinie war ursprünglich am 31.12.2021 ausgelaufen, eine Anfang 2022 nahtlos anschließende neue Förderung brachte die Bundesregierung nicht zustande....