EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 12/2022
Infrastrukturentgelte: Zivilgerichte sind zuständig
EuGH | In Fällen, in denen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in der EU die Rückzahlung von Infrastrukturnutzungsgebühren wegen unzulässiger Entgelte auf Grundlage von Art. 102 AEUV (Missbrauch marktbeherrschender Stellung) fordern, dürfen auch Zivilgerichte Entscheidungen treffen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az. C‑721/20). In einem Rechtsstreit zwischen der Ostdeutschen Eisenbahn (ODEG) und DB Station&Service hatte das Kammergericht Berlin dem EuGH entsprechende Fragen übermittelt....