RBS
RailBusiness | Ausgabe 49/2018

Aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Eisenbahnrecht

Dezember 2018 | Redaktion

Als dritte Instanz hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es sich bei einer aus Kränen, Fahrzeugen und sonstiger Ausrüstung bestehenden und zum trimodalen Umschlag von Containern betriebenen Anlage unabhängig vom Anteil der Schiene am Umschlag um ein Güterterminal und damit um eine der Eisenbahninfrastruktur zuzurechnende Serviceeinrichtung handelt. Die Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde deshalb nicht zugelassen (Beschluss v. 15.01.2018...