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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 01-02/2019

Gleisarbeitsmaschinen – Aspekte der Maschinen- und Betriebssicherheit

Februar 2019 | Lars Schnieder, Sabrina Böttger

Gleisarbeitsmaschinen werden als Schienenfahrzeuge gemäß §32 der Eisenbahn-Bau und -Betriebsordnung (EBO) zugelassen. Gleichzeitig sind die Fahrzeuge aber auch Trägerplattformen für Arbeitsmaschinen. Die Arbeitsmaschinen müssen daher zum einen zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Gleisarbeitsmaschinen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.