Eisenbahntechnische Rundschau | Issue 01-02/2019
Gleisarbeitsmaschinen – Aspekte der Maschinen- und Betriebssicherheit
Gleisarbeitsmaschinen werden als Schienenfahrzeuge gemäß §32 der Eisenbahn-Bau und -Betriebsordnung (EBO) zugelassen. Gleichzeitig sind die Fahrzeuge aber auch Trägerplattformen für Arbeitsmaschinen. Die Arbeitsmaschinen müssen daher zum einen zum Zeitpunkt ihres Inverkehrbringens den Anforderungen der Maschinenrichtlinie entsprechen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Gleisarbeitsmaschinen die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.