RailBusiness | Ausgabe 12/2024
Kartellamts-Entscheidung zu DB ist umzusetzen
Eilverfahren Das OLG Düsseldorf hat am 08.03.2024 einen Antrag der Deutschen Bahn AG auf Eilrechtsschutz abgelehnt. Die DB hatte diesen gegen die Bundeskartellamts-Entscheidung im Marktmissbrauchsverfahren gegen die DB gestellt. In der Entscheidung untersagt die Behörde der DB, Werbeverbote für Drittplattformen zu verhängen und verpflichtet sie, an Drittplattformen Echtzeitdaten herauszugeben und Provisionen zu zahlen. Das Kartellamt will seine Vorgaben nun weiter durchsetzen – außer die zum Kostenmaßstab für Provisionen, die das OLG infrage gestellt und für die Dauer des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt hat....