EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Ausgabe 05/2019
Neue Wege zur Individualisierung
Am Gleis zählt eine selbstfahrende Arbeitsmaschine auch als Fahrzeug. Im Zuge des 4. Eisenbahnpaketes werden die Zulassungsvorschriften europaweit strenger geregelt, jede Gleisbaumaschine muss – einzeln – neu über die ERA (European Railway Agency) zugelassen werden. Werden Maschinenkonzept, Rahmen oder Ähnliches geändert, ist eine Neuzulassung erforderlich. Damit steigen die Zulassungszeiten, Lieferzeiten und Kosten für Hersteller und Kunden! In diesem Bereich wirkt Plasser & Theurer mit dem PlasserModularCustomizing entgegen....