
RailBusiness | Ausgabe 22/2019
Arbeitnehmerseite begrüßt Urteil zu Arbeitszeiterfassung
Recht „Um die praktische Wirksamkeit der von der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“ Dieses Urteil hat der europäische Gerichtshof (EuGH) am 14.05.2019 gefällt. „Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.“...