EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 01/2007
Herstellung von Hilfsbrücken gemäß Typzulassung
Zur Aufrecherhaltung des Eisenbahnbetriebes während der Durchführung von Bauarbeiten bzw. für temporäre Bauzustände im Einflussbereich von Eisenbahnradlasten (unter bzw. unmittelbar neben dem Gleis) sind Kleinhilfsbrücken (KHB), verstärkte Kleinhilfsbrücken (KHBv) oder Hilfsbrücken (HB) erforderlich. Auch werden KHB und KHBv zur Gleissicherung bei kritischen Gleislagen eingesetzt. Mit einer Typzulassung für diese Eisenbahnbrücken können Hilfsbrücken stets ohne erneute bauaufsichtliche Freigaben in der erforderlichen Anzahl gebaut werden. Nur noch die Erstellung wird bauaufsichtlich durch das Eisenbahn- Bundesamt (EBA) begleitet.