EI – DER EISENBAHNINGENIEUR | Issue 08/2011
Verordnung (EG) 352/2009 aus Sicht der ÖBB-Infrastruktur AG
Die Verordnung EG/352/2009 „Gemeinsame Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken“ erforderte bei der ÖBB Infrastruktur AG eine geringe Anpassung des bereits bestehenden „Betrieblichen Risikomanagementverfahren“. Die gesetzliche Verpflichtung der Anwendung stellt natürlich eine neue Basis für dieses Verfahren dar. Damit ergibt sich ein gesteigerter Ressourcenaufwand. Dieser Aufwand ist jedoch im Gesamtkontext zur Steigerung der Sicherheit zu sehen. Die Vorgaben der Verordnung 352/2009 lassen in Teilbereichen einen Interpretationsspielraum, welcher grundsätzlich positiv angesehen wird, jedoch in bestimmten Fällen (z.B. Risikoakzeptanzkriterien) zu Problemen führen kann.