
RailBusiness | Ausgabe 31/2025
Fahrplan 2026: Relevanz der „Stornoquote“ wird zunehmen
Netznutzung Seit der laufenden Fahrplanperiode 2025 enthalten die Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) der DB InfraGo einen Passus, bei dem die „Stornoquote“ eines Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) im Falle eines Streitbeilegungsverfahren bei der Zuweisung von Regeltrassen im Netzfahrplan eine wichtige Rolle spielt. Zentraler Inhalt der Regelung ist, dass ein EVU mit einer Stornoquote von mehr als 30% im Vorjahresfahrplan prinzipiell Verlierer in einem Streitbeilegungsverfahren in einem Trassenkonflikt ist (zu den Details der Regelung und möglichen Abweichungen siehe S.7)....