ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 01-02/2020
Die Bewertung von sicherungstechnischen und elektrotechnischen Systemen nach EIGV und die Umsetzung in neuen Regelwerken – Teil II
Bisher waren die Verfahren für die Zulassung von Systemen und Komponenten der sicherungstechnischen, Telekommunikations- und elektrotechnischen Anlagen (STE-Anlagen), die wiederholt in gleicher Art in verschiedenen Anlagen eingebaut werden, in den Verwaltungsvorschriften für Bauaufsicht der STE-Anlagen (VV BAU-STE) [1] und Neue Typzulassung (VV NTZ) [2] beschrieben. Eine Regelung in den Verwaltungsvorschriften war notwendig, weil in den übergeordneten Rechtsvorschriften Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) und Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG) nur eine Aufgabenzuweisung zur Ausübung der Bauaufsicht an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) enthalten war, eine Beschreibung der damit verbundenen Genehmigungsverfahren und Prüfabläufe erfolgte auf der Ebene der Rechtsvorschriften jedoch nicht.