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ETR – Eisenbahntechnische Rundschau | Ausgabe 03/2020

Brexit: Übergangszeitraum bis Ende 2020

März 2020 | Redaktion

Europa | Die EU-Vorschriften zum Eisenbahnverkehr gelten ab dem Austritt am 01.02.2020 nicht mehr für das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (UK); allerdings haben die EU und UK eine Übergangsregelung bis 31.12.2020 vereinbart. „Im Grundsatz ist das Vereinigte Königreich im Bundesrecht während des Übergangszeitraums wie ein Mitgliedstaat der EU zu behandeln“, teilt die Bundesregierung auf ihrer Website bundesregierung.de mit. Nach Ablauf des Übergangszeitraum müssen Unternehmen mit UK-Genehmigung nach Kapitel III der Richtlinie 2012/34/EU eine neue Genehmigung in einem der 27 Mitgliedstaaten (EU-27) erwerben....

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